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Katholische Kirche und Freimaurerei

Vortrag vom 31. Jänner 2003, Prandtauerkirche

Das Reich des Bösen in dieser Welt tritt uns meist unter dem Schein des Guten entgegen. Schon der Apostel Paulus traut ja dem Teufel zu, daß er sich als ein Engel des Lichtes tarnen könne, um die Christen irrezuführen.

Auch die Freimaurerei, die man zurecht als säkulare Gegenkirche bezeichnen muß, trägt, auf den ersten Blick hin gesehen, das Gewand des Guten oder verrät sich zumindest nicht als Tochter des Satans. So definiert sie sich selbst als “eine international verbreitete Bewegung von humanitärer, der Toleranz verschriebenen, auf lebendige Bruderschaft abzielende Geisteshaltung” und als “Beitrag zu einer menschlicheren Welt”. Wer wollte darin auf den ersten Blick hin etwas Böses sehen? Warum sollte also die katholische Kirche nicht im Freimaurertum einen geeigneten Verbündeten suchen?

1. Tatsächlich gibt es ja scheinbare Übereinstimmungen zwischen der katholischen Kirche und dem organisierten Freimaurertum: etwa, beide treten gegen den herrschenden Konsumismus und Materialismus auf, der den Menschen zum geistlosen Tier erniedrigt. Nicht nur die Kirche sondern auch die Freimaurerei büßt bei der heute herrschenden Lebensart, die den Menschen “vertiert”, Mitglieder und Einfluß ein; oder eine weitere Gemeinsamkeit: die katholische Kirche, ebenso wie die Freimaurerei, sind übernationale Einrichtungen, die nicht an Blut und Boden hängen. Die Freimaurerei ist also eine weltweite Organisation, aber ihre Stärke und ihr gesellschaftlicher Einfluß ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich (in England, Amerika, Framkreich und Italien ist sie eher stark verbreitet und in den Hochgraden gesellschaftlich sehr einflußreich, in Deutschland oder in den skandinavischen Ländern aber, ist sie zahlenmäßig gering und hat nur wenig Einfluß). Eine weitere Gemeinsamkeit: beide kennen eine hierarchische Struktur ihrer Gemeinschaft, beide kennen symbolische Riten, die ihre Lehre sinnenfällig ausdrücken, beide treten auch mit dem Anspruch an, dem Menschen und der Menschenwürde zu dienen.

2. Aber diese Übereinstimmungen heben nur scheinbar den absolut unverträglichen und unversöhnbaren Gegensatz zwischen diesen beiden Institutionen auf, den man kurzgefasst dadurch definieren muß, daß für die katholische Kirche die humanitären Werte aus dem Gottesbezug des Menschen und damit von oben, eben aus der übernatürlichen Gnadenehebung des Menschen stammen und letztlich wieder zur übernatürlichen Heiligung des Menschen beirtagen sollen, während die humanitären Werte für das Freimaurertum Ausfluß eines bloß auf den Menschen allein gegründeten und bezogenen Ethos bildet, das den Gottesbezug zwar nicht unbedingt kämpferisch ablehnt, aber auch nicht als unverzichtbare Grundlage und Zielsetzung absolut setzt. Tatsächlich haben sich die von der Wurzel abgetrennten ethischen Wirkungen des Christentums, etwa als soziale Gesinnung einer völlig säkularisierten Nächstenliebe, seit dem 16. Jahrhundert selbstständig gemacht. Die organisierte Freimaurerei ist deren Motor. Ihr Ziel ist die irdische Veredelung des Menschen, die Religion spielt dabei keine bestimmende Rolle, sie wird vielmehr von der Freimaurerei als bloß subjektive Einstellung oder sogar als objektiv unbegründbares Vorurteil eingeschätzt und damit als Hindernis für die wahre Veredlung des Menschen angesehen.

3. Die Verwechslung der Grundlagen, des Wesens und der Ziele der katholischen Kirche und der Freimaurerei, auch wenn sie scheinbar in Einzelheiten kongruent sein mögen, hat bei den Katholiken vor allem infolge des Zweiten Vatikanums um sich gegriffen. Die einseitige und völlig naive Hinwendung zur Welt, zu den irdischen und menschlichen Angelegenheiten, wie sie damals vielfach verbreitet wurde, hat aus der katholischen Religion vielfach einen schalen Humanismus werden lassen, ohne jede übernatürliche Verankerung. Der fundamentale Unterschied zwischen Kirche und Loge verschwindet dadurch im Bewußtsein vieler Katholiken. Aus dieser Lage heraus erklären sich auch bestimmte Unternehmungen einer versuchten kirchlichen Annäherung zur Loge ab den siebziger Jahren, auf die ich noch näher eingehen möchte.

4. Wieder andere Katholiken, es sind dies oft die besonders Eifrigen und Treuen, die merken, daß die soziale Prägekraft der Kirche gefährlich aufgelöst wird, sehen in den Freimaurern üble Gesellen, die durch Intrigen und Machtspiele ihre Ränke gegen die katholische Kirche spinnen und hinter jedem Übel stehen, das die Kirche in dieser Welt erleiden muß. Tatsächlich ist natürlich der Einfluß der Freimaurerei oder zumindest des freimaurerischen Gedankengutes in Revolutionen der Vergangenheit ebenso unbstreitbar, wie die Tatsache, daß die gegenwärtig vorangetriebene, von den amerikanischen Hochgrad-Logen und dem Großkapital maßgeblich dominierte, “Weltrepublik” (One-World) freimaurerische und antikirchliche Züge aufweist. Dennoch ist die Freimaurerei als Institution nicht allmächtig und nicht allgegenwärtig. Somit darf man sich auch nicht in eine Freimaurer-Hysterie hineinfühlen, die nur noch “Weltverschwörung” ahnt und “hinter jedem Busch” einen Freimaurer wittert, ja selbst hochgestellte Persönlichkeiten der Kirche als Logenmitglieder enttarnen will. Dabei aber kann gerade die formelle Logenmitgliedschaft Lebender nicht eindeutig nachgewiesen werden, da hier ein Schweigegebot besteht und die Maurer selbst nicht wissen, wer aller Mitglied ist und dies vor allem in den höheren Rängen. Veröffentlichte Listen von lebenden Freimaurern sind deshalb ein Gemisch von Wahrheit, von Vermutungen und bewußt ausgestreuten Lügen. Darauf kann man also nicht sicher bauen. Dies ist m. E. auch nicht so wichtig. Entscheidend ist ja nicht die formelle Logenmitgliedschaft, sondern viel entscheidender ist, ob der Betreffende Sympathisant des Geistes der Maurerei ist. Und von dieser Möglichkeit sind leider auch kirchliche Würdenträger nicht grundsätzlich auszunehmen.

5. Um nun bei der Schwachstelle des Gegners angreifen zu können, müssen wir ihn genau kennen. Darum eine kurze Darstellung der Geschichte und der tragenden Ideen, die die Freimaurerei ausmachen. Wer sich genauer damit auseinandersetzen möchte, den darf ich auf die Schrift von Robert Prantner mit dem Titel Freimaurertum (herausgegeben in den AKV Informationen 1/89) verweisen, die alles Wesentliche zur Geschichte und zur konkreten Ausformung der Freimaurergesellschaft enthält:

5.1 Ursprung, Geschichte und Ausformung der Freimaurerei

Der geistige Mutterboden der Freimaurerei ist der angelsächsische Empirismus des 18. Jahrhunderts. Jede Erkenntnismöglichkeit des Menschen von ewigen und unveränderlichen Wahrheiten wird ebenso geleugnet, wie die Erkenntnismöglichkeit weltjenseitiger und göttlicher Wahrheiten. Alles wird auf das Räumliche, Zeitliche und Menschliche hin relativiert. In diesem geistigen Milieu gründeten sich am Fest der Geburt des Hl. Johannes des Täufers, am 24. Juni 1717 in London die sogenannten “Johannes-Maurer”, die blauen Niedergradfreimaurer. Später entstanden noch dreißig Hochgrade. Diese Gruppen führten als Geistesmaurerei weiter, was die ehemalige Zunftvereinigung der an einer Bauhütte (englisch lodge - Loge) tätigen Steinmetze an den Domhütten darstellten, nur ging es nicht mehr um den Bau eines Domes aus Stein sondern um den Bau eines Geistesdomes einer neuen Weltordnung in Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, wo also der Mensch allein das höchste Maß aller Dinge sein sollte. Es handelt sich dabei, dem Konstitutionenbuch der Freimaurerei zufolge, um einen ausschließlichen Männerbund, in dem jeder frei sein sollte, in seiner religiösen Überzeugung, wo aber auch alle Diskussionen über das religiöse Bekenntnis oder über politische Fragen untersagt sein sollten. Vor allem führende Kräfte aus der Wirtschaft, der Finanz und dem Geistesleben (Ärzte, Rechtsanwälte) werden als Mitglieder geworben, die freimaurerisches Gedankengut auch wirksam umsetzen und verbreiten können. So wie an den Bauhütten der Steinmetz erst langsam in die Geheimnisse eingeführt wurde, kennt auch die Freimaurerei einen stufenweisen Weg der Einführung. Am Beginn steht die Mitgliedschaft bei gewissen Vorfeldorganisationen der Freimaurerei, als da sind: der Lions Club und die Rotarier. Aus diesem Reservoir werden fähige Männer ausgewählt und in die Loge weitergeführt.

An den Bauhütten wurden einst auch die Geheimnisse der Baukunst vor Unkundigen bewahrt und weitergegeben. In Anlehnung daran entwickelte auch die Geistesmaurerei eine Reihe von Symbolen, die zum Teil aus der altgriechischen, frühägyptischen und keltischen Mythologie entnommen wurden und die nur den Eingeweihten in ihrem tiefsten ethischen und esoterisch-religiösen Sinn bekannt sein sollten, sowie bestimmte Riten für die Versammlungen und die Neuaufnahme von Kandidaten. Jedes Logenmitglied ist zur Geheimhaltung sowohl der Namen der lebenden Mitglieder wie auch der Symbole und Riten der Freimaurerei, zumindest was ihren tieferen und esoterischen Sinn betrifft, verpflichtet.

Von England aus breiteten sich diese Logen zunächst nach Europa aus. Die erste Loge in Wien wurde im Jahre 1742 gegründet.

Ab dem Jahre 1773 kam es zu einer Spaltung innerhalb der Freimaurerei, nachdem der Großorient von Frankreich gegründet worden war: einerseits die angelsächsische und deutsche Freimaurerei, die jede sichere religiöse Erkenntnis verneinten, aber doch an einem obersten Weltenbaumeister festhielten, andererseits die vom Großorient dominierte Freimaurerei in den romanischen und südamerikanischen Ländern, die völlig atheistisch eingestellt war.

Die Freimaurerei wurde im Jahre 1792 von Kaiser Franz, dem Guten, gesetzlich verboten und blieb dies auch in der ganzen Zeit der Monarchie. Ebenso war sie dann nach dem Ende der Monarchie im Ständestaat und dann in der NS-Zeit gesetzlich verboten.

Schon im Jahre 1738, also relativ früh, erfolgte die erste der insgesamt zwölf kirchlichen Verurteilungen der freimaurerischen Gemeinschaften durch ein Dekret Papst Clemens XII., in dem er vor allem die völlige Indifferenz der Freimaurer gegenüber allen Religionen verwarf.

5.2 Welche Ideen der Freimaurerei begründen nun diese kirchliche Gegnerschaft zur Freimaurerei?

5.2.1. Ein erster Grund dafür liegt in der häretischen Gottesvorstellung der Freimaurer, sofern sie nicht überhaupt Atheisten sind:

Gott ist nach Vorstellung der englischen Freimaurerei, die sich gern auch christliche Freimaurerei nennt ohne es wirklich zu sein, nur der, der die Weltmaschine in ihrer Gesetzmäßigkeit geschaffen hat, die dann aber von ganz alleine funktioniert. An so einen Gott kann man aber nicht mehr glauben und ihn kann man nicht wirklich lieben, er ist ein kalter, unpersönlicher und abstrakter Gott. Dies zeigt sich schon am Namen Gottes, den die Freimaurer kennen; es ist nicht der heilige Name des Dreifaltigen, sondern der Name: Allmächtiger Baumeister aller Welten. So ein kosmischer Gott ist aber auch nicht mehr frei für das Wirken des Wunderbaren und Übernatürlichen in der Welt. Keine Wunder kann so ein Gott wirken, keine persönliche Mitteilung über sich selbst und den Weg zum Heil kann dieser Gott an die Menschen richten.


5.2.2. Darauf aufbauend die Entwertung des absoluten religiösen Wahrheitsanspruches der katholischen Religion

Es ist nur logisch: Wo es nämlich keine besondere und übernatürliche Offenbarung Gottes gibt, gibt es auch keinen Glauben an Wahrheiten, die sich nicht aus der Natur des Menschen ableiten, sondern die Gott selbst frei offenbart hat. Die wahre Religion ist nach den Freimaurern die Vernunftreligion, die jene Wahrheiten enthalte, die der Mensch kraft seiner Natur allein mit seiner Vernunft erkennen könne und die alle Menschen verbinde. Die wahre Religion reicht nach den Freimaurern eben soweit als alle Religionen miteinander übereinstimmen, der Rest, wie etwa die katholischen Dogmen, aber sei nur Vorurteil und Aberglaube. So wertet der Freimaurer folgerichtig im Namen einer absoluten Glaubens- und Gewissensfreiheit jedwede konfessionelle Glaubensbindung ab. Dementsprechend behaupten die Freimaurer auch, daß die Freimaurerei keine Religion sei. Dies mag im konfessionellen Sinn auch stimmen, aber tatsächlich ist es eine Art von geschlossenem Ideengebilde, das man als säkulare Ersatzreligion bezeichnen muß, die ihrerseits keineswegs, wie sie sich den Anschein geben will, frei sondern totalitär ist, da sie den absolut verbindlichen Wahrheitsanspruch der katholischen Religion nicht gelten lassen kann, sondern sie nur als möglichen oder beliebigen Zusatz ansieht, von dem nicht viel abhängt.

5.2.3. Die Freimaurerei betont zwar den Wert des einzelnen Menschen für ihre Sache, dessen Pflicht die eigene sittliche Vervollkommnung im Licht der freimaurerischen Prinzipien ist. Sie will aber auch die gesamte menschliche Gesellschaft umdefinieren, sofern sie noch von christlichen Ideen und Werten her geprägt ist, und von ihren eigenen Ideen und Werten her prägen. Das Ende ist eine neue, völlig säkulare, Weltordnung, die keine religiöse Wurzeln mehr enthält.

Schon Papst Leo XIII lehrt deshalb in seiner Enzyklika zur Freimaurerei Humanum genus (1884):

“... das letzte Ziel ihrer Pläne ist, jene ganze Ordnung der Religion und des Gemeinwesens, die die christlichen Einrichtungen hervorgebracht haben, von Grund auf zu zerstören und eine neue nach ihrer Vorstellung zu errichten, wobei die Grundlagen und Gesetze aus der Mitte des Naturalismus entnommen werden”.

Der Naturalismus aber sieht den Menschen nur in seinem Diesseits. Die ewige Bestimmung des Menschen vor Gott wird verleugnet.

Darum auch der Versuch einer neuen Weltordnung, die den Einfluß der jenseitigen und religiösen Werte leugnet. In diesem Zusammenhang ist die Toleranz für die Freimaurer wichtig, die aber, im Gegensatz zum katholischen Toleranzbegriff, nicht nur den menschlichen Träger von Auffassungen in seiner menschlichen Würde achtet, sondern auch eine völlig indifferente Akzeptanz jedweden Inhalts von Weltanschauung und Religion einschließt und so natürlich mit dem katholischen Wahrheitsanspruch unvereinbar ist. Die Religion, sofern sie absoluten Wahrheitsanspruch erhebt, hat in dieser Konzeption keinen Platz. Sie wird gesellschaftlich an den Rand der Bedeutungslosigkeit gedrängt, indem die Menschen unter dem Anschein der Freiheit in die Ideologie der Freimaurerei hineinmanipuliert werden.

Die Freimaurerei ist international und global. Ihre Ziele einer neuen, einheitlichen Weltordnung will sie international durch die Verbreitung ihres Geistes bis in die Spitzen von Politik, Wirtschaft und Finanz erreichen, beginnend mit einem internationalen finanziellen Kontrollsystem, das durch die Weltbank heute schon massiv ausgebaut erscheint.

Alles in allem: der freimaurerisch inspirierte Welteinheitsstaat hat schon lämgst sichtbare Gestalt angenommen im zutiefst freimaurerisch geprägten Amerika, im neuen Europa. Der jetzt tagende Konvent und die dort aufscheinenden Konflikte sind ein Spiegel des Vordringens der freimaurerischen Sicht des Menschen. Der Überlebenskampf der katholischen Religion gegen diese totalitären Gebilde, die immer mächtiger in das Leben der Menschen eingreifen ist unausweichlich. Mit faden Dialogphrasen wird man diesen Kampf zweifellos verlieren.


6. Dialogbemühungen in der Folge des Zweiten Vatikanums

Vor allem in Folge des Zweiten Vatikanums gab es in der katholischen Kirche immer wieder Versuche, einen Dialog mit der Freimaurerei einzuleiten. In diesem Zusammenhang kommt von kirchlicher Seite vor allem der nach dem Konzil neugegründete Rat für die Nichtglaubenden und dessen Präsidenten Kardinal Franz König eine besonders prominente Stellung zu. Zwischen 1968 und 1970 fanden geheim geplante und dann doch durch Indiskretionen bekannt gewordene Dialoggespräche zwischen Exponenten der katholischen Kirche und den Freimaurern statt, die zunächst durch private Gespräche zwischen Kardinal König und dem damaligen Großmeister der österreichischen Freimaurer, Baresch, eingeleitet und sondiert wurden. Erst nach Aufnahme dieser Gespräche hat Kardinal König die römischen Stellen und den Papst informiert, allerdings nie eine Billigung oder eine offizielle Ernennung für sich oder für die Kommsissionsmitglieder im Namen und Auftrag des Hl. Stuhles erhalten. Einer dieser nie offiziell von Rom ernannten Kommissionsmitglieder war übrignes der St. Pöltner Kirchenhistoriker Josef Wodka. So wurde 1970 von dieser gemischten Kommission die sogenannte Erklärung von Lichtenau beschlossen, die von den katholischen und den freimaurerischen Kommissionsmitgliedern gemeinsam unterzeichnet wurde. Sie beginnt bezeichnenderweise mit der Anrufung des Großen Baumeisters aller Welten. Auf der Basis der gemeinsamen Anerkennung der Würde des Menschen, die Kirche und Freimaurerei verbinde, werden die fundamentalen Gegensätze verwischt. Weil eben nicht der tiefe Abgrund einer transzendent begründeten Menschensicht der Kirche und einer bloß horizontalen der Freimaurerei gesehen wird. Auch das Verbot der Kirche zur formellen Mitgliedschaft der Freimaureri wird in diesem Papier nur noch als historische Reminiszenz gedeutet, dem keine sachliche Berechtigung in der Gegenwart entspreche. Interessant ist überdies, daß Kardinal König dem Großmeister in seinen persönlichen Briefen die Aufhebung des Verbots der Zugehörigkeit zur Freimaurerei im Rahmen der Revision des Codex des kanonischen Rechtes, die im Jahre 1983 abgeschlossen war, fest zusagen konnte.

Doch es sollte anders kommen. In den Jahren 1974 bis 1980 führte die Deutsche Bischofskonferenz unter Federführung des damaligen Bischofs Josef Stimpfle von Augsburg eine offizielle Prüfung der Lehren und Riten der deutschen Freimaurerei durch. Diese Prüfung erfolgte in einem sachlich präziseren, inhaltich viel umfassenderen und weniger euphorischen Klima als die österreichischen Bemühungen. Sie kam zum Abschluß mit dem Ergebnis: Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen. Sicher mag sich das Klima verbessert haben, in dem beide Institutionen miteinander verkehren, aber die sachlichen Grundlagen sind dieselben geblieben und von daher sind beide Institutionen von den Grundlagen, den Inhalten und Zielen her miteinander unvereinbar.

7. Welche Haltung soll der Katholik nach dem Willen des kirchlichen Gesetzgebers einnehmen?

Obwohl im neuen Gesetzbuch der lateinischen Kirche, dem Codex des kanonischen rechtes (1983) die ausdrückliche Nennung der Freimaurerei unterblieb und die dafür bisher verhängte Strafe der Exkommunikation abgeschwächt wurde, indem nun im Can. 1374 nur bestimmt wurde, daß jene, die Organisationen angehören, die gegen die Kirche arbeiten, mit einer angemessenen Strafe zu belegen seien, was natürlich auch die Freimaurerei irgendwie einbezog, wurde am Vortag der In-Kraft-Setzung dieser abgeschwächten Bestimmung eine Erklärung der Glaubenskongregation zur Freimaurerei verabschiedet, die vom Heiligen Vater ausdrücklich bestätigt wurde. Darin heißt es: “Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand schwerer Sünde”. Soweit der Text. Selbstverständlich treten auch die vorgesehenen kanonischen Strafen für die formelle Mitgliedschaft bei der Freimaurerei, die bis zur Exkommunikation reichen können, aber leider nunmehr nicht mehr müssen, in Kraft.

Somit wurden also alle euphorischen Erwartungen, die naive und unsachgemäße Dialogbemühungen vorher geweckt hatten, enttäuscht. Der Graben, der die katholische Kirche und die Freimaurerei geistig trennt, ist unaufhebbar.


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